Die „Kleinunternehmer-Regelung“ ist eine steuerliche Vereinfachung für Unternehmen mit vergleichsweise geringem Umsatz. Hierbei geht es hauptsächlich um das Thema Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmergrenze liegt bei einem Jahresumsatz von < 22.000 € (Stand 2023). Nimmst du diese Regelung in Anspruch, musst du weniger bürokratische Verpflichtungen erfüllen und kannst vereinfachte Steuerregelungen nutzen.
Konkret bedeutet die Kleinunternehmer-Regelung, dass du mit deinem Hundeunternehmen, deiner Hundeschule von der Umsatzsteuer befreit wirst.
Die Vorteile der Kleinunternehmer-Regelung liegen vor allem in der Verwaltungsvereinfachung. Du als Kleinunternehmer musst (und darfst) in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Auch musst du keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Es entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Stattdessen musst du lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erstellen.
Im Gegenzug hat die Kleinunternehmer-Regelung natürlich auch einige Einschränkungen. Zum Beispiel kannst du auch keine Vorsteuer von Rechnungen, die du bezahlen musst, geltend machen.
Wenn sich dein Umsatz im Laufe der Zeit erhöht und die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, musst du für dein Unternehmen Umsatzsteuerpflicht anmelden und die üblichen steuerlichen Pflichten erfüllen.
Tipp für dich als Hundetrainer: Nimm die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch, wenn deine zu erwartende Ausgaben wesentlich geringer sind als die Einnahmen.