Marion Zimmermann Businesscoach für Hundetrainer

18. Juni 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundetrainer?

Einleitung

Du hast deine Hundetrainer Prüfung geschafft. Die Website deiner Hundeschule steht in den Startlöchern. Du hast T-Shirts mit deinem tollen Logo bedrucken lassen. Der Stapel Visitenkarten wartet darauf, an den Mann und die Frau gebracht zu werden.

Du hast auch schon kräftig die Werbetrommel angeschmissen. Wow, gratuliere!

Und jetzt hörst du von AGB, die du als Hundetrainerin haben solltest. Oder musst? Oder wie ist das eigentlich?

Oh je, oh je, auch das noch!

Keine Panik, dieser Beitrag klärt dich über das Thema AGB für Hundetrainer auf.

Hören statt lesen? Bitteschön:

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Inhaltsverzeichnis

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

AGB dienen in erster Linie dazu, die Rechte von dir als Hundetrainer:in und deinen Kunden zu schützen und die gemeinsame Beziehung zu definieren. AGB sollen Lücken des Gesetzes ausfüllen, wenn etwas nicht im Gesetz geregelt ist. Sie dienen auch dazu, Risiken auszuschließen oder auf den Kunden zu übertragen.

Man könnte auch sagen, damit regelst du die Vertragsbeziehung mit deinen Kunden in deinem Sinne.

Ich nenne AGBs gerne die Hausregeln. Dort legst du die Regeln fest, nach denen die Geschäftsbeziehung mit deinen Kunden abläuft.

Sie sind eine vorsorgliche Maßnahme, die dir unter Umständen viel Zeit, Nerven und Geld spart. Denn deine Kunden kennen – theoretisch – deine „Spielregeln“. Wenn sie sich die AGB denn auch zu Gemüte geführt haben.

Sind AGB für Hundeschulen Pflicht?

Nein, von Gesetzes wegen brauchst du keine AGB als Hundetrainer oder in anderen Hundeberufen wie Hundefrisör, Hundephysiotherapeut und so weiter. Anders als bei der Datenschutzerklärung und einem korrekten Impressum auf der Website sind AGB keine Pflicht.

Aber AGB sind auch für Hundetrainer eine sinnvolle Option. So kannst du beispielsweise festlegen, dass du während des Trainings aufgenommene Fotos und Video für deine Zwecke nutzen darfst. Oder du legst fest, ob und wie viel ein Kunde zahlen muss, wenn er ein Training kurzfristig absagt.

Anders als ein Kaufvertrag ist die rechtliche Beziehung zwischen Trainer und Kunden kein klassischer Vertragstyp, der im Gesetz geregelt ist. Konkret definierte Vertragspflichten existieren bisher nicht im Gesetz, und schon gar nicht für Hundetrainer.

Deswegen macht es Sinn, AGB zu verwenden, die deine Leistungspflichten als Hundetrainer aber vor allem deinen Haftungsausschluss definieren.

Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB müssen keine komplexen Romane sein. Auch musst du nicht sämtliche denkbaren Eventualitäten abdecken. Das würde die AGB zu sehr aufblähen und so manchem Kunden nicht bekommen, sondern womöglich abschreckend wirken.

Tipp: Gestalte deine AGB so, dass du ihnen auch selbst zustimmen würdest.

Sinnvoll können aber Regelungen zu nachfolgenden Bereichen sein.

Definition deiner Leistungen

Definiere klar, was du leistest und was nicht. So weiß jeder Kunde genau, was er erwarten kann.

Zahlungsbedingungen

Lege allgemeine Zahlungsbedingungen fest. Zum Beispiel „Betrag zahlbar in bar am Ende der Stunde.“ Oder „Gruppenkurse sind im Voraus per Überweisung zu zahlen.“.

Absagen, Stornierungen und Kündigungen

Hier regelst du, wie das mit Absagen und Stornierungen läuft. Muss der Kunde bezahlen, wenn er einen Termin nicht oder zu spät absagt? Wenn ja, wieviel muss dein Kunde zahlen?

Vielleicht bietest du einige deiner Kurse in Form von Abos oder 10er-Karten an. In den AGB kannst du festlegen, wie und wann deine Kunden kündigen können und ob du vom bereits gezahlten Geld etwas zurückerstattest oder nicht.

Und ebenfalls wichtig: Wie regelst du das, wenn du selbst kein Training oder einen Kurs durchführen kannst, weil du krank bist?

Voraussetzungen zur Trainingsteilnahme

Insbesondere bei Gruppentraining ist das wichtig. Du kannst beispielsweise festlegen, dass nur Hunde mit gültigem Impfstatus und nur bei Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung teilnehmen dürfen.

Oder dass läufige Hündinnen, kranke Hunde oder verhaltensauffällige Hunde vom Gruppenkurs ausgeschlossen werden.

Umsatzsteuer / Kleinunternehmer-Regelung

Nimmst du die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG in Anspruch, also du berechnest keine Umsatzsteuer? Dann musst du das in den AGB angeben.

Falls du Mehrwertsteuer berechnest, dann schreibe, dass deine Preis Bruttopreise sind (also inklusive Umsatzsteuer). Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer anzugeben, halte ich nicht für angebracht, da du es im Normalfall mit Privatkunden zu tun hast. Den Endverbraucher interessiert die Umsatzsteuer nicht.

Befugnisse und Weisungsrecht als Trainer

Hier sollte sinngemäß stehen, dass deine Kunden deinen Anweisungen Folge leisten müssen. Warum das wichtig ist, steht unter dem Punkt „Haftung“.

Sinn macht es außerdem für den Fall, dass du dem Kunden und seinem Hund eine andere Gruppe zuweist oder ein Hund-Mensch-Team von einem Gruppenkurs ausschließen kannst.

Haftung

Wer haftet wofür? Schreibe klar und deutlich, wo du Verantwortung übernimmst – und wo nicht. Hier kannst du beispielsweise regeln, dass das Betreten deines Trainingsgeländes auf eigene Gefahr erfolgt.

Meinen Recherchen zufolge ist ein weitgehender Haftungsausschluss deinen Gunsten rechtlich möglich.

Quelle: https://kanzlei-sbeaucamp.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen-fuer-hundetrainer/

Beispiel 1:

Stell dir vor, du machst einen Social-Walk. Alle Hunde sind angeleint, bis auf einen. Der sei laut seinem Besitzer sehr gehorsam und würde nicht weglaufen. Deswegen sagst du ihm nicht, dass er seinen Hund anleinen soll.

Und dann passiert’s:

Der Hund ist doch nicht ganz so gehorsam und attackiert einen anderen Hund in der Gruppe, weil ihm dessen Nase nicht passt. Es kommt zu einem Kampf, bei dem der andere Hund verletzt wird und Frauchen wird vom eigenen Hund ins Bein gebissen, weil dieser Ersatzhandlung zeigt.

Im Streitfall könnte es sein, dass dir eine Mitschuld für den entstandenen Schaden gegeben wird.

hunde verletzt beim tierarzt

Beispiel 2:

Ein Hund steckt andere Hunde in der Gruppe mit einer gefährlichen Erkrankung wie beispielsweise Parvovirose oder Leptospirose an. Der Hund ist nicht geimpft und du hast das nicht geprüft bzw. bestätigen lassen. Dies könnte eine Haftung deinerseits begründen.

Versicherung des Kunden

Im vorigen Beispiel hatten wir das Thema Haftung bei Ansteckung mit einer Krankheit.

Deswegen solltest du hier schreiben, dass dein Kunde mit der Anmeldung zum Training versichert, dass sein Hund alle erforderlichen Impfungen hat und der Hund nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet.

Auch das Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung solltest du hier aufgreifen. Nicht jeder Mensch kümmert sich um eine solche Versicherung und die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist mit wenigen Ausnahmen keine Pflicht in Deutschland.

Rechte an Fotos und Videos

Hier kannst du festlegen, dass die Rechte für Fotos oder Videos, die du während eines Trainings machst, bei dir liegen und du sie öffentlich verwenden darfst.

Auch wenn du das so festlegst, so würde ich die Kunden trotzdem vorher fragen, ob du die Bilder oder Videos bei Instagram & Co. posten darfst.

AGB für Hundeschule selbst erstellen?

Natürlich kannst du deine AGB selbst erstellen. Auch kannst du einen AGB-Generator oder eine Vorlage nutzen. Dagegen spricht zunächst nicht viel.

Allerdings unterliegen AGB einer sogenannten gesetzlichen Inhaltskontrolle. Bestimmte Regelungen könnten unwirksam sein.

Um sicher zu gehen, dass du rechtlich nichts falsch machst, solltest du deinen AGB-Entwurf von einem Juristen prüfen lassen. Das dürfte günstiger sein, als deine AGB von einem Anwalt komplett neu aufsetzen zu lassen.

Klar kannst du AGB auch von einem Juristen erstellen lassen. Ein paar hundert Euro wirst du dafür investieren müssen. Im Jahr 2014 hatten wir für unsere Hundetrainer Ausbildung perroCC schlappe 700 € investiert. Und die AGB sind kein Roman geworden.

Also wäge dein Risiko ab. Viel Geld sparen oder erhöhtes Risiko in Kauf nehmen? Einen Rat möchte ich dir hier nicht geben. Das musst du bitte mit dir selbst aushandeln.

Aber diesen kleinen Tipp: Je weniger du in deinen AGB schreibst, desto geringer ist die Gefahr von rechtlich unwirksamen Klauseln.

Gültigkeit

AGB müssen bei Vertragsabschluss deutlich sichtbar publiziert sein. Das bedeutet, du müsstest deinen Kunden bei der ersten Terminvereinbarung oder beim ersten Training deine AGB in die Hand drücken.

Leider sieht der Gesetzgeber nicht vor – wie so oft – wie man das ohne übermäßigen Aufwand in die Praxis umsetzen soll.

Eine Variante wäre, auf deinem Kundenfragebogen dazuzuschreiben, dass die AGB vom Kunden akzeptiert werden. Du verweist dabei auf die AGB auf deiner Website.

Wenn du ein eigenes Trainingsgelände hast, kannst du dort deine AGB sichtbar aushängen.

Einfach ist es, deine Kunden per Checkbox auf deiner Website bestätigen zu lassen, dass sie die AGB gelesen haben. Diese Vorgehensweise kennst du sicher selbst.

Fazit

AGB für Hundetrainer und Hundeschulen sind keine gesetzliche Pflicht. Sie können dir aber die Geschäftsbeziehung mit deinen Kunden erleichtern, in denen du deine Hausregeln aufstellst.

AGB kannst du von einem Juristen erstellen lassen (teuer, aber wenig Risiko).

Du kannst AGB selbst erstellen (keine Kosten, zeitaufwändig und Gefahr von Fehlern).

AGB kannst du mittels AGB-Generator oder AGB-Vorlage erstellen (kostengünstig, Zeitersparnis, überschaubares Risiko).

Ich bin keine Juristin. Aber es ist mein persönlicher Ehrgeiz, dein Hundeunternehmen so sicher wie möglich auf Erfolgskurs zu bringen und zu halten.

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