Hundetrainer Zulassung beim Veterinäramt §11 TierSchG beantragen
Einleitung
Du möchtest als Hundetrainerin oder Hundetrainer arbeiten?
Dann benötigst du eine Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz.
Was das ist, wie du sie bekommst und was du dafür tun musst, erfährst du hier.
Inhaltsverzeichnis
Hören statt lesen? Bitteschön:
Warum brauche ich eine Erlaubnis vom Veterinäramt, um als Hundetrainer zu arbeiten?
Die Tätigkeit als Hundetrainer ist seit 2014 genehmigungspflichtig. Davor durfte jeder ein Gewerbe als Hundetrainer anmelden, ohne dass er (oder sie natürlich) irgendeinen Nachweis über seine Sachkunde in Bezug auf Hunde erbringen musste. Das ist seit 2014 nicht mehr erlaubt und das ist auch gut so!
Grundsätzlich geht es dem Gesetzgeber darum, dass zum einen gewährleistet wird, dass beim Training das Tierschutzgesetz beachtet und eingehalten wird. Der andere Punkt ist, dass Hunde (egal, welcher Rasse) als potenziell gefährlich eingestuft werden.
Umgangssprachlich spricht man von „dem 11-er“. Genauer gesagt handelt es sich um „die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz“. Im Gesetz heißt es:
„Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“
Gewerbsmäßig handelt jemand, der die Tätigkeit
- selbstständig
- planmäßig
- fortgesetzt
- und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.
Dies erklärt auch, warum Hundevereine keine Zulassung benötigen. Denn Vereine dürfen grundsätzlich nicht gewinnorientiert arbeiten. Dass in Vereinen die „Trainer“ oft keine Hundetrainer Ausbildung haben, finde ich mehr als bedenklich.
Was ist der Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz?
Kurz gesagt: Die bestandene Prüfung ist ein Nachweis über das erforderliche Fachwissen und die Fähigkeiten im Umgang mit Hunden. Sie dient dem Tierschutz und dem Schutz der Hunde.
Diese Sachkundeprüfung nach Paragraph 11 ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wird von den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer durchgeführt. Das sind meistens die Veterinärämter.
Ohne diese Erlaubnis darfst du keine gewerbliche Hundeausbildung oder Anleitung zur Hundeausbildung ausüben. Durch die Sachkundeprüfung nach §11 soll sichergestellt werden, dass Hundetrainer über ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Hundeverhalten, Haltung, Erziehung, Gesundheit und Tierschutzbestimmungen verfügen.
Die Prüfung ist Teil der behördlichen Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz, die für das gewerbsmäßige Hundetraining erforderlich ist. Ohne diese Erlaubnis darfst du keine gewerbliche Hundeausbildung oder Anleitung zu Hundeausbildung ausüben.
Die Prüfung soll sicherstellen, dass Hunde artgerecht und unter Berücksichtigung des Tierschutzes ausgebildet werden. Sie bietet auch eine gewisse Sicherheit für Hundehalter, die professionelle Hilfe bei der Ausbildung oder Betreuung ihrer Hunde suchen. So können sie darauf vertrauen, dass vom Veterinäramt zertifizierte Hundetrainer über das erforderliche Fachwissen und die Kompetenz verfügen.
Die Sachkundeprüfung nach § 11 ist also Grundvoraussetzung, damit du als Hundetrainerin arbeiten darfst.
Zertifizierung
Zertifizieren dürfen nur die Veterinärämter.
Wirbt also eine Ausbildungsstätte für Hundetrainer damit, dass sie ein „Zertifikat“ ausstellen bzw. eine „Ausbildung zum zertifizierten Hundetrainer“ anbieten, so ist das eine Mogelpackung. Die Ausbildungsstätten können lediglich bescheinigen, dass ein Kursteilnehmender die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
„Kursteilnehmender“ – dieses Gegendere macht die Texterei echt unnötig kompliziert. Deswegen verzichte ich meist darf.
Bei perroCC Hundetrainer Ausbildung stellen wir deswegen schlichtweg eine Urkunde aus und nennen es nicht fälschlicherweise „Zertifikat“.
Wie und wo kann ich die Erlaubnis als Hundetrainer beantragen?
Den Antrag musst du schriftlich stellen. Die entsprechenden Formulare findest du oft auf den Websites der Veterinärämter. Als Beispiel kannst du dir hier den Antrag aus Stuttgart anschauen.
Du musst eine Beschreibung deiner geplanten Tätigkeit als Hundetrainerin angeben. Dort kannst du beispielsweise angeben „Mobile Hundetrainerin für Einzel- und Gruppentraining“. Auf jeden Fall solltest du Gruppentraining auch mit angeben, selbst wenn du das erstmal nicht vorhast.
Tipp:
- Vermeide Angaben wie Hundeverhaltenstrainer oder Hundetrainer für Angsthunde oder Aggressionsprobleme. Dann kann es nämlich sein, dass du bei der Prüfung später so richtig auseinandergenommen wirst.
Falls du einen Hundeplatz oder eine Trainingshalle hast (du Glückliche!), dann musst du die Räumlichkeiten beschreiben.
Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, können mehrere Wochen bis Monate vergehen, bis du deinen Prüfungstermin bekommst. Deswegen kümmere dich rechtzeitig um deine Erlaubnis.
Welche Voraussetzungen werden verlangt, um die Erlaubnis als Hundetrainer zu erhalten?
Dem Antrag für die Zulassung als Hundetrainer nach § 11 TierschG musst du diverse Unterlagen beifügen:
- Nachweise, die deine Sachkunde darlegen (Urkunde oder Bescheinigung deiner Hundetrainer Ausbildung, Fortbildungsnachweise, Beschreibung eventueller bisherigen Tätigkeiten).
- Nachweise über deine Zuverlässigkeit
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Die Nachweise über deine Zuverlässigkeit erhältst du bei deiner Gemeinde.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister informiert darüber, ob ein Unternehmen oder eine Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Du benötigst ihn als Nachweis deiner persönlichen Zuverlässigkeit, da die Tätigkeit als Hundetrainer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist.
Digitale Lernkarten und Quizze für angehende Hundetrainer
Die perfekte Prüfungsvorbereitung für die Zulassung beim Veterinäramt gemäß §11 TierSchG mit
- Lernkarten
- Quizfragen mit unmittelbarer Auswertung
- Lernkarten zum selbst erstellen
Du kannst die Lernkarten und die Übungsfragen mit einer App auf dem Smartphone nutzen und das sogar offline.
Du hast aber auch die Möglichkeit, mit einem Tablet oder einem PC zu lernen.
Zusammenfassung
Damit du als Hundetrainer:in (ui -ich habe gegendert!) tätig sein darfst, brauchst du die Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz für Hundetrainer. Du musst deine Qualifikation und deine Zuverlässigkeit nachweisen.
Deine Qualifikation wird vom zuständigen Veterinäramt in Theorie und Praxis geprüft. Wobei diese Prüfungsverfahren sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
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